Reisekrankenversicherung
Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie im Urlaub bei kleineren
Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Der Auslandsreisekrankenschein
hilft den Versicherungsnehmern, die bei den gesetzlichen Krankenkassen
versichert sind, nur in den Ländern der EU und einigen Mittelmeerstaaten,
die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben.